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Nadine Aebischer (sie/ihr)

Geschäftsleitung, Bereichsleitung Politik

Jugendpolitik

Jugendpolitik in der Schweiz

1997
Schweiz ratifiziert UNO-Kinderrechtskonvention

1999
Rechte von Kindern und Jugendlichen sind erstmals in der Bundesverfassung verankert

2013
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz tritt in Kraft

Strategie des Bundesrates: Gute Ansätze, zu wenig Wirkung

Eine nationale Kinder- und Jugendstrategie ist für die Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen von entscheidender Bedeutung. Sie würde sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz die gleichen Chancen auf Entwicklung, Teilhabe und Schutz haben, und dabei die sozialen Entwicklungen und die besonderen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe berücksichtigen. Die SAJV begrüsst grundsätzlich den Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“, erachtet aber die Massnahmen für zu wenig weitreichend. Für den Aufbau einer kohärenten schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik, welche allen Kindern und Jugendlichen Chancengleichheit gewährt, müssen Bund, Kantone und Gemeinden eine gemeinsame Vision zur Kinder- und Jugendförderung entwickeln. Diese Vision gilt es dann – in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen! – in verbindliche Leitbilder, Strategien sowie konkrete Ziele und schlussendlich vor allem in die Tat umzusetzen. 

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Der Bund fördert ausserschulische Aktivitäten über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) mit einem jährlichen Kredit in der Höhe von rund 14 Millionen Franken. Der Erfolg zeigt sich unter anderem darin, dass immer mehr Organisationen einen Beitrag aus dem KJFG beantragen. Dies war die Grundlage für eine Diskussion um eine Erhöhung des Kredits von 4 Millionen Franken im Jahr 2020.  

Die Unterstützung des Bundes über das KJFG hat zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden, sie sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft übernehmen und sich sozial, kulturell und politisch integrieren können (KJFG Art. 2). Seit 1991 mit dem ersten Gesetz zur Förderung der ausserschulischen Aktivitäten und dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes KJFG im Jahr 2013 werden Organisationen, die im Bereich der Kinder- und Jugendförderung tätig sind, finanziell unterstützt. Die Gelder werden für die Betriebsstruktur und regelmässigen Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen, die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen, die Aus- und Weiterbildung sowie Modellvorhaben und Partizipationsprojekte eingesetzt. Mit diesen Geldern werden zahlreiche ausserschulische Angebote und damit nachhaltige Strukturen und Aktivitäten gefördert, die wesentlich zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu mündigen BürgerInnen beitragen.  

Im Jahren 2018 und 2020 wurde das KJFG evaluiert. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass das Gesetz zweckmässig und zielführend ist und die vorhandenen Mittel regelmässig ausgeschöpft werden. Gleichzeitig stellt der Bericht fest, dass die Anspruchsgruppe stetig grösser wird, neue Personengruppen und Organisationen gefördert werden und die Qualitätsansprüche steigen.  

Die Qualität und die Vielfalt in der ausscherschulischen Kinder- und Jugendförderung sollen gesichert und ausgebaut werden. Im Rahmen ausserschulischer Aktivitäten machen Kinder und Jugendliche Erfahrungen und erwerben Kompetenzen, die für ihre Entwicklung zentral sind und von denen sie ihr ganzes Leben profitieren können.  Investitionen in die Kinder- und Jugendförderung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Rechtliche Grundlagen

Zuständigkeit

In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik in der Zuständigkeit der Kantone. Je nach Kanton wird die Kinder- und Jugendpolitik unterschiedlich umgesetzt.

Kompetenzen des Bundes

Der Bund kann gemäss der Bundesverfassung (Art. 6, Art 41 und Art 67 BV) in Ergänzung zu den Kantonen Massnahmen im Bereich der Schutz und der Förderung von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Der Bundesrat hat in seiner Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik entsprechende Schwerpunkte festgelegt. 

Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG

Wichtigstes Instrument zur Förderung der Kinder- und Jugendlichen auf nationaler Ebene ist das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG). Umgesetzt werden die Vorgaben des KJFG auf Bundesebene hauptsächlich durch das in der Kinder- und Jugendpolitik federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – spezifisch der Bereich Kinder- und Jugendfragen. 

International

Auf internationaler Ebene sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen in der UNO-Kinderrechtskonvention festgehalten. Die Kinder- und Jugendpolitik sollte aus der Kinderrechtskonvention abgeleitet werden. Gemäss der Kinderrechtskonvention sind Kinder alle Individuen bis zum 18. Lebensjahr. Die Schweiz hat die Konvention 1997 unterzeichnet. In der Schweiz überwacht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz überwacht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention – u.a. mit dem NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte.