Reiche dein innovatives Projekt für das Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung 2026-2027 ein!
1.9.2026
Die diesjährige Ausschreibung richtet sich an junge Personen, die bei Projektantrag zwischen 16 und 26 Jahre alt sind. Das Förderprogramm ermöglicht es ihnen dieses Jahr spezifisch, ihre eigenen Ideen und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Damit kreieren sie Lösungen für ihre Anliegen und leisten einen Beitrag für die Zukunft und eine nachhaltige Wirtschaft in ihrer Region.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bietet jedes Jahr über das Förderprogramm eine Starthilfe für Projekte von Kantonen, Gemeinden sowie von Organisationen und Vereinen an, die zu nachhaltiger Entwicklung beitragen. Für die diesjährige Ausschreibung beteiligt sich ebenfalls das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung. Die vom Förderprogramm unterstützten Projekte zählen als ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Mit «Jugend in Aktion» werden innovative Projekte gesucht, die sich auch auf regionaler und nationaler Ebene umsetzen lassen können und sich in den Bereichen «Zukunft der Arbeit und des Unternehmertums», «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» und «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt» bewegen.
Wer kann einen Förderbeitrag erhalten?
Ausschliesslich Organisationen oder Institutionen in der Schweiz können einen Förderbeitrag erhalten. Das können sowohl Kantone, Gemeinden, öffentliche Institutionen als auch Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen sein. Projekte im Ausland oder von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt. Die Projektverantwortung und deren Umsetzung soll von jungen Personen, die bei Projektantrag zwischen 16 und 26 Jahren alt sind, getragen werden. Das Projekt kann im Namen einer Institution oder Organisation eingereicht werden, auch wenn deren Leitung nicht im Alter zwischen 16 und 26 Jahren ist. Das Projekt selbst muss aber von jungen Personen geplant, umgesetzt und geleitet werden.
Keinen Förderbeitrag erhalten jedoch bereits umgesetzte Projekte, reine Infrastrukturmassnahmen sowie Publikationen allgemeiner Art, Veranstaltungen, Studien oder Forschungen, die nicht Teil eines innovativen Projektes sind. Ebenfalls nicht übernommen werden wiederkehrende Betriebskosten und regelmässige Beiträge zur Aufrechterhaltung eines schon bestehenden Projekts. Der Förderbeitrag kann nicht zur eigenen Gewinnerzielung eingesetzt werden wie durch die Förderung von Produkteentwicklung und Start-ups. Bereits unterstützte Projekte können nicht mehr berücksichtigt werden und eine Organisation darf nicht zwei Mal nacheinander durch das Förderprogramm finanziert werden.
Einreichungsfrist
Projektvorschläge können ab dem 10 Juli bis am 30. September 2026 eingereicht werden. Die Projekte werden zwischen Januar und Dezember 2027 realisiert. Die Auswahl der Projekte findet nach Ablauf der Eingabefrist statt. Die Gesuchstellenden werden bis Ende 2026 über einen allfälligen Förderbeitrag informiert.
Förderbeitrag
Der maximale Förderbeitrag beläuft sich auf 20'000 CHF. Der Förderbeitrag des Bundes darf 50% der budgetierten Projektkosten nicht übersteigen. Das Projekt muss daher eigene finanzielle Mittel bzw. eine Finanzierung durch Dritte gewährleisten können. Das ARE und das SECO behalten sich vor, nur Teilbeträge der beantragten Fördersumme zu sprechen. Eventuelle nicht-monetäre Eigenleistungen können nur bis maximal 25% des Budgets ausmachen. Die gewährten Mittel aus der Finanzierung durch den Bund müssen zurückgezahlt werden, wenn das Projekt abgebrochen wird und sie nicht für die Durchführung des Projekts eingesetzt wurden. Es besteht kein Anspruch auf einen Förderbeitrag.